tatigkeitsbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche

Sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen fühlen sich bei uns gut aufgehoben.

Wir beraten Sie zu den nachfolgenden Rechtsgebieten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich mit unserer Expertise. Gerne kümmern wir uns auch um Ihr Anliegen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Im Zivilverfahren geht es meistens darum, Ansprüche gegen einen Dritten durchzusetzen oder entsprechende Ansprüche abzuwehren. Sei es, dass die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Unfall resultieren. Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung gibt es Besonderheiten zu beachten, die es für den Bürger schwierig machen, ein solches Verfahren ohne Unterstützung durch einen Anwalt erfolgreich zu führen.

Gerade im gerichtlichen Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass alle wichtigen Umstände rechtzeitig und vollständig vorgetragen werden müssen. Da im Zivilverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz nicht gilt, klärt das Gericht die tatsächlichen Geschehnisse nicht von sich auf, sondern ist hierzu nur verpflichtet, wenn es auf die Bedeutung dieser Tatsache durch die jeweilige Partei hingewiesen worden ist.

Unsere Aufgabe besteht schon vor der außergerichtlichen/gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche darin, die Erfolgsaussichten zu prüfen und Sie auch über mögliche Risiken aufzuklären.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bereiten wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt so auf, dass er auch für das Gericht verständlich wird und weisen dieses auf die erheblichen Punkte hin. Ergänzt wird diese Sachverhaltsdarstellung dann durch eine rechtliche Würdigung. Sobald erforderlich, nehmen wir natürlich entsprechende Gerichtstermine für Sie bzw. mit Ihnen wahr.

Während des gesamten Verfahrens wahren wir Ihre Interessen gegenüber dem Gericht und gegenüber der Gegenseite und nutzen alle prozessualen Möglichkeiten aus, um das Verfahren für Sie erfolgreich zu Ende zu führen.

RA Peter Giebeler RAin Birgit Burkert RA Martin Bloch

Fast jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer wird irgendwann mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Sei es, dass es um die Gestaltung eines Arbeitsvertrages an sich oder aber um Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bzw. seiner Beendigung geht.

Gerade für Arbeitgeber ist es wichtig, bereits im Rahmen der Arbeitsvertragsgestaltung Fehler zu vermeiden. Dies gilt natürlich umso mehr bei Abmahnungen und Kündigungen. Hier gilt es sehr genau abzuwägen, ob Abmahnungen/Kündigungen überhaupt möglich sind. Auch im Rahmen eines wirtschaftlich erforderlichen Arbeitsplatzabbaus sind diverse Probleme zu bedenken, insbesondere ist eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchzuführen.

Für den Arbeitnehmer gilt dies ebenfalls. Auch vor Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag sollte er sich über dessen Konsequenzen im Klaren sein. Gleichfalls stellt sich häufig die Frage, ob eine Abmahnung oder Kündigung so akzeptiert werden muss.

Bei der Beantwortung der entsprechenden Fragen sowie der Ausarbeitung entsprechender Verträge sind wir Ihnen gerne behilflich. Aufgrund einer Vielzahl von entsprechenden arbeitsrechtlichen Mandaten ist die hierfür erforderliche Erfahrung selbstverständlich vorhanden.

Soweit erforderlich, vertreten wir Sie natürlich auch in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor den Arbeitsgerichten, vor den Landesarbeitsgerichten und falls erforderlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

RA Peter Giebeler RA Martin Bloch

Das Bau- und Architektenrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für Bauherren, Bauunternehmen und Architekten und alle Beteiligten an Bauprojekten von großer Bedeutung ist. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die den gesamten Prozess von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens abdecken.

Mein Ziel ist es, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Bau- und Architektenrechts zu geben. Ich berate Sie über Themen wie Vertragsrecht, Haftungsfragen, Bauverträge und Gewährleistungsansprüche. Dabei lege ich Wert auf eine verständliche und praxisnahe Darstellung, um Ihnen bei der Orientierung in diesem komplizierten Rechtsgebiet zu helfen. Mögliche Konflikte können auf diese Weise bereits oftmals außergerichtlich vermieden werden. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist es umso wichtiger, kompetent beraten und vertreten zu werden.

RA Martin Bloch

Das Familienrecht regelt verschiedene Aspekte von Ehe und Familie. Hierbei kann eine vorbeugende
anwaltliche Unterstützung hilfreich sein, um spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden (z.B. durch
den Abschluss eines Ehevertrages). Insbesondere aber dann, wenn die familiären Probleme
aufgetreten sind oder die Beziehung gar scheitert, ergeben sich viele Fragen für die Betroffenen.
Anwaltliche Beratung und Vertretung kann dann beispielsweise bei den folgenden Fragestellungen
notwendig sein:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während der Ehe/vor und nach einer Trennung?
  • Was passiert im Fall einer Trennung/Scheidung mit meinen Kindern?
  • Wer muss nach einer Trennung/Scheidung an wen wie lange und wie viel Unterhalt zahlen?
  • Was passiert mit der Immobilie, mit dem eigenen und/ oder dem gemeinsamen Vermögen?
  • Wann kann ich geschieden werden und was passiert bei einer Scheidung?

RAin Birgit Burkert RA Martin Bloch

Ein Forderungseinzug durch uns ist eine effektive Methode, um offene Forderungen einzutreiben. Wir haben das Fachwissen und die rechtlichen Mittel, um den Prozess des Forderungseinzugs professionell zu gestalten. Durch unsere Beauftragung können Unternehmen, Selbständige aber auch Privatpersonen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Forderungsdurchsetzung erhöhen.

Wir können verschiedene Schritte unternehmen, um eine offene Forderung einzutreiben. Dazu gehören die Überprüfung der Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit, die Kommunikation mit dem Schuldner, das Einleiten von gerichtlichen Maßnahmen und die Durchsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, falls erforderlich.

Wenn Sie weitere Fragen zum Forderungseinzug durch uns haben oder Unterstützung bei diesem Thema benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

RA Peter Giebeler RA Martin Bloch

Wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden, können Sie sich einen eigenen anwaltlichen Beistand nehmen und sich damit aktiv am Strafverfahren beteiligen. In besonderen Fällen ist es möglich, sich dem Verfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anzuschließen, was der verletzten Person im Strafprozess besondere Rechte einräumt. Die Nebenklage ist gesetzlich insbesondere bei Sexualdelikten zulässig, zum Beispiel im Fall der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs sowie bei Kapitaldelikten, wie Mord, Totschlag und anderen Straftaten mit Todesfolge. Auch bei einer Körperverletzung ist die Nebenklage möglich.

Mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt als NebenklagevertreterIn haben Sie als zugelassene NebenklägerIn beispielsweise das Recht, Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten zu nehmen, Beweisanträge zu stellen, Fragen an Zeugen zu richten oder Erklärungen gegenüber dem Gericht abzugeben. Ihre Nebenklagevertretung darf am Ende eines gerichtlichen Verfahrens einen eigenen Schlussvortrag halten und eine bestimmte Strafe für die begangene Tat beantragen. 

Ich blicke mittlerweile auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Nebenklagevertretung zurück und habe mich ganz bewusst dazu entschieden, keine Täter zu vertreten.

Die Kosten meiner Inanspruchnahme durch Geschädigte von Straftaten werden in den meisten Fällen von der Staatskasse getragen; dies ist abhängig von der Schwere des Delikts und bei „leichteren Straftaten“ auch von der finanziellen Situation der betroffenen Person. Sollte dies in Ihrem Fall nicht möglich sein, bin ich Ihnen gerne dabei behilflich, finanzielle Unterstützung von Opferschutzorganisationen zu beantragen.

RAin Birgit Burkert

Im Straßenverkehr ist fast jeder Teilnehmer irgendwann auf anwaltliche Hilfe angewiesen.

Dies zum Beispiel bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie dann auch gerne die Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen.

Ebenfalls sind wir Ihnen behilflich, wenn Ihnen bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder aber im schlimmsten Fall sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

RA Peter Giebeler RA Martin Bloch

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtschutz des Bürgers gegen Akte der Verwaltung.

Selbstverständlich ist der Staat/die Verwaltung verpflichtet, die bestehenden Gesetze einzuhalten. Dennoch kommt es natürlich häufiger vor, dass der Bürger mit einer ihn betreffenden Entscheidung nicht einverstanden ist. Meistens handelt es sich um den Bescheid einer Behörde.

Gegen diese Entscheidungen stehen dem Bürger Rechtsbehelfe zur Verfügung, üblicherweise Widerspruch und Klage. Aufgrund der Vielzahl der Spezialgesetze, die das Handeln der Verwaltung regeln, sollte für die Einlegung eines Rechtsmittels aber in jedem Fall die Hilfe eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht in Anspruch genommen werden. Denn häufig stellt sich bereits die Frage nach dem richtigen Rechtsmittel, insbesondere zum Beispiel in sogenannten Konkurrentenklagen. Hier geht es gerade im Beamtenrecht darum, die Entscheidungen des Dienstherrn, einen anderen zu befördern, zu überprüfen. Hier muss nicht nur der Bescheid, dass ein anderer ausgewählt wurde, angegriffen werden, sondern darüber hinaus muss auch noch durch einen Eilantrag verhindert werden, dass der Dienstherr die Beförderung ausspricht und somit Fakten schafft, wodurch der effektive Rechtschutz dann verhindert wird.

Gleiches gilt auch in Genehmigungsverfahren nach dem Baugesetzbuch bzw. dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch hier muss häufig neben dem Bescheid noch ein Eilantrag gestellt werden, um entweder den Baubeginn zu verhindern, bzw. –als Genehmigungsinhaber- diesen zu erreichen.

Auch im Hochschulzulassungsrecht ist effektiver Rechtschutz immer mit einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes verbunden.

In all diesen Fällen, die oft mit großen persönlichen und/oder wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden sind, sollten Sie sich an einen kompetenten Partner wenden.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfüge ich über diese Kompetenz. Denn der Fachanwalt ist eine Bezeichnung, die zu führen in einem förmlichen Verfahren durch die zuständige Rechtsanwaltskammer erlaubt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der jeweilige Fachanwalt durch den Nachweis besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet besonders intensiv betätigt hat und somit besonders gut auskennt.

RA Peter Giebeler

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsgebiete, welche für Unternehmen von Bedeutung sind. Unsere mittelständischen Mandanten beraten wir in allen wirtschaftsrechtlichen Bereichen, vom Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht bis zu Fragen der Compliance.

Insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung sind hier ein erheblicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Denn durch eine umfassende Beratung bereits bei der Gestaltung von Unternehmenskauf- oder sonstigen Kauf- oder Werkverträgen lassen sich häufig bereits im Vorfeld spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Auch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen muss gut überlegt sein. Denn hier gilt es, die Rechte als Gesellschafter abzusichern bzw. den Fortbestand der Gesellschaft zum Beispiel im Todesfalle eines Gesellschafters zu gewährleisten.

Hierneben gehört natürlich auch der erforderlich werdende Forderungseinzug zu unseren Tätigkeitsgebieten. Hierbei steht gerade für die Titulierung in gerichtlichen Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung geschultes Fachpersonal zur Verfügung.

RA Peter Giebeler RA Martin Bloch

Recht am Wall – gemeinsam für Sie da
Unsere Kanzlei liegt im Herzen von Bremen und man könnte fast sagen, im „Gerichtsviertel“.
Wir sind ein Zusammenschluss von drei Rechtsanwälten mit unterschiedlichen Schwerpunkten – dadurch können Sie sicher sein, dass Ihr Problem bei uns in den besten Händen ist.
Wir wissen, dass eine juristische Auseinandersetzung nervenaufreibend sein kann. Negative Emotionen machen es nahezu unmöglich, das Problem mit der erforderlichen Distanz zu betrachten. Doch das müssen Sie auch nicht, denn dafür haben Sie uns. Wir bewahren einen kühlen Kopf und verfügen über die erforderliche Kompetenz und Erfahrung, um Ihre Interessen zu vertreten.
Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen.
Foto Am Wall Anwalt Bremen web